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Unterauftragsverarbeiter

Wer außer reactive.chat personenbezogene Daten erhält, wozu, wo, auf welcher Garantie und seit wann – und welche Empfänger keine Unterauftragsverarbeiter sind, und warum.

Diese Übersetzung wird zur besseren Verständlichkeit bereitgestellt. Verbindlich ist ausschließlich die englische Fassung unter /p/sub-processors.

1. Die kurze Antwort

LW IT Solutions Company Lukas Wójcik, Łódź, Polen (der „Betreiber") betreibt reactive.chat (der „Dienst") auf einem eigenen Server in seinen Räumen in Łódź. Die Sprachmodelle laufen auf eigenen Rechnern des Betreibers im selben lokalen Netz; kein KI-Dienst eines Dritten ist beteiligt. Diese Seite ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags („AVV", Ziffer 8) und der Technischen und organisatorischen Maßnahmen. „Kunde", „Besucher" und „Kundendaten" haben die Bedeutung aus dem AVV.

Zwei Anbieter verarbeiten Kundendaten im Auftrag des Betreibers und sind Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 4 DSGVO:

Ein weiterer Anbieter wird erst dann Unterauftragsverarbeiter, wenn eine derzeit nicht eingeschaltete Funktion eingeschaltet wird (Abschnitt 2.3).

Abschnitt 3 nennt Anbieter, die der Betreiber als Verantwortlicher für eigene Zwecke einsetzt (Zahlung, Formularschutz); sie erhalten keine Kundendaten nach dem AVV. Abschnitt 4 erklärt, welche Empfänger und Teile der Infrastruktur keine Unterauftragsverarbeiter sind und warum. Abschnitt 5 nennt die Kanäle und Integrationen, die der Kunde mit eigenen Konten einschalten kann.

Berichtigung mit dieser Fassung. Bis Fassung 1.1 hieß es auf dieser Seite, die Liste sei vollständig und es werde kein Hyperscaler eingesetzt. Das traf nicht zu: Die serverweite Sicherung wird seit dem 20. August 2026 zu Google übertragen – bis zum 4. September 2026 zu Google Drive, seit dem 5. September 2026 zu Google Cloud Storage – und enthält die Daten des Dienstes. Fassung 2.0 führt sie auf.

2. Unterauftragsverarbeiter

2.1 Sicherungskopie außer Haus – Google Cloud Storage

2.2 DNS und E-Mail – Namecheap

2.3 Nur wenn eingeschaltet: Klick-zum-Anrufen – Twilio

3. Anbieter für eigene Zwecke des Betreibers

Die folgenden Anbieter verarbeiten personenbezogene Daten für Zwecke, die der Betreiber als Verantwortlicher selbst bestimmt. Sie verarbeiten keine Kundendaten im Auftrag des Kunden und sind daher keine Unterauftragsverarbeiter nach dem AVV. Sie stehen hier der Transparenz halber; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

3.1 Zahlungen und Rechnungen – Stripe

3.2 Schutz der Konto- und Supportformulare – Google reCAPTCHA

4. Empfänger und Infrastruktur, die keine Unterauftragsverarbeiter sind

4.1 Server, KI-Knoten und Netz

4.2 Push-Benachrichtigungen an Agenten

4.3 Benachrichtigungen an den Betreiber – Telegram

4.4 TLS-Zertifikate – Let's Encrypt

4.5 Anrufe

4.6 MousePlayer und Answely

5. Vom Kunden eingeschaltete Kanäle und Integrationen

Der Dienst erlaubt dem Kunden, Kanäle und Integrationen anzubinden. Jede davon wird von einem owner oder admin des Kunden eingeschaltet, mit dem eigenen Konto und den eigenen Zugangsdaten des Kunden beim jeweiligen Anbieter, und tauscht Daten nur auf Weisung des Kunden aus. Die Anbieter sind eigene Empfänger oder Auftragsverarbeiter des Kunden, nicht Unterauftragsverarbeiter des Betreibers. Der Kunde ist für einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Anbieter und für die Rechtmäßigkeit jeder Übermittlung in ein Drittland verantwortlich. Jeder Kanal und jede Integration kann im Dashboard jederzeit abgeschaltet werden. Integrationen senden Daten nur zu den Ereignissen, die der Kunde auswählt (neues Gespräch, neue Nachricht, Bitte um einen Menschen, Bewertung, bei einigen Integrationen Fehlermeldungen).

Warum diese Anbieter keine Unterauftragsverarbeiter sind. Einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt der Betreiber, um Kundendaten in seinem Auftrag zu verarbeiten. Bei den Diensten dieses Abschnitts wählt der Kunde den Anbieter, hält den Vertrag und das Konto bei ihm (sein eigenes Meta-Konto, seinen Telegram-Bot, sein Twilio-Konto, sein Postfach, sein Google-Konto, seine Cal.com- und Stripe-Konten, seinen Identitätsanbieter oder sein KI-Werkzeug), schaltet die Verbindung ein und entscheidet, welche Daten fließen; der Dienst führt den Austausch auf Weisung des Kunden aus (AVV Ziffer 3). Der Betreiber hat mit diesen Anbietern keinen eigenen Vertrag über die Daten des Kunden. Dass für Google Drive die OAuth-Anwendung des Betreibers verwendet wird, ändert daran nichts: Google stellt das Drive dem Kunden nach dessen Vertrag bereit, und der Dienst liest auf Weisung des Kunden daraus. Wo der Dienst dagegen selbst Daten über einen vom Betreiber gewählten Anbieter versendet – den E-Mail-Versand, wenn der Kunde keinen eigenen Mailserver hat –, ist dieser Anbieter Unterauftragsverarbeiter (Abschnitt 2.2).

6. Änderungsverfahren

  1. Der Betreiber kündigt jede beabsichtigte Hinzunahme oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters in Abschnitt 2 auf dieser Seite und per E-Mail an die E-Mail-Adresse des owners jedes Kundenkontos an, mindestens 30 Tage bevor die Änderung wirksam wird.
  2. Innerhalb dieser 30 Tage kann der Kunde aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen per E-Mail an contact@lukaswojcik.com widersprechen.
  3. Finden die Parteien keine Lösung, kann der Kunde den Vertrag über den Dienst zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird, wie in Ziffer 8 des AVV geregelt.
  4. Das Entfernen eines Unterauftragsverarbeiters sowie Änderungen in den Abschnitten 3 bis 5, die keine Kundendaten betreffen, werden ohne Frist auf dieser Seite vermerkt.

7. Stand und Fassung

Fragen zu dieser Liste: contact@lukaswojcik.com. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung, Impressum; unser Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf Anfrage.

Dieses Dokument ist in englischer Sprache abgefasst. Übersetzungen ins Deutsche (/p/unterauftragsverarbeiter) und Polnische (/p/podwykonawcy-przetwarzania) dienen der Verständlichkeit; die englische Fassung geht vor.

Fassung 2.0 ersetzt Fassung 1.1 vom 2. September 2026. Geändert: Google Cloud Storage als Unterauftragsverarbeiter für die verschlüsselte Sicherungskopie aufgenommen; die Aussagen „die Liste ist vollständig" und „kein Hyperscaler" zurückgenommen; Namecheap mit DNS, E-Mail-Weiterleitung, Postfach und dem Stand des ausgehenden Versands beschrieben, einschließlich Besucherdaten in E-Mails; Stripe und reCAPTCHA als Anbieter für eigene Zwecke des Betreibers eingeordnet, reCAPTCHA mit Übermittlung in die USA; Twilio Klick-zum-Anrufen als bedingt aufgeführt; Push-Dienste, Telegram (auch Betriebsalarme), Let's Encrypt, direkte Anrufe, Netzbetreiber und lokale Standortbestimmung erklärt; WhatsApp, Messenger und Instagram laufen direkt mit Meta, nicht über Twilio; Liste der Integrationen vervollständigt.

Fassung 2.1 ersetzt Fassung 2.0 vom 11. Oktober 2026. Geändert: Namecheap mit den Besucherdaten von Antworten, die ohne eigenen Mailserver des Kunden versandt werden (2.2); Inhalt der Push-Benachrichtigungen (4.2); kein öffentlicher STUN-Server, eigener Vermittlungsserver, Co-Browsing und Bildschirmfreigabe (4.5); Gründe, warum die Dienste in Abschnitt 5 keine Unterauftragsverarbeiter sind; Telegram, SMS und E-Mail im Einzelnen, Cal.com, Stripe und eigene Endpunkte für Bot-Aktionen, Google Drive, Single Sign-on und über MCP angebundene KI-Werkzeuge (5).

Fassung 2.2 ersetzt Fassung 2.1 vom 11. Oktober 2026. Berichtigt: Die Sicherung wird seit dem 20. August 2026 zu Google übertragen, bis zum 4. September zu Google Drive (1, 2.1); Inhalt und Metadaten der Push-Benachrichtigungen (4.2); Answely (4.6); Umfang des Google-Drive-Zugriffs und Quellen für den Umzug (5).

Fassung 2.3 ersetzt Fassung 2.2 vom 12. Oktober 2026. Berichtigt: Die Live-Funktionen, die vom Land abhängen, leiten es mit der lokalen Datenbank aus der IP-Adresse ab (4.1).

Fassung 2.4 ersetzt Fassung 2.3 vom 16. Oktober 2026. Geändert: Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist auf Anfrage erhältlich statt verlinkt (Ende des Dokuments). Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist unverändert.

Fassung 2.4 – gültig ab 19. Oktober 2026.

Stand: